Psychologische Praxis

Mag. Regina Engleder
Prandtauerstraße 23/1, 4040 Linz
Tel.: 0650 5231567
e-mail: regina.engleder@gmx.at

Was ist ein Kinderbeistand?

Wenn Eltern sich trennen, ist es oft schwierig, gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sie können sich manchmal nicht darüber einigen, bei wem das Kind leben oder wann und wie oft es den anderen Elternteil besuchen soll.

 

Diese Zeit ist für die meisten Kinder emotional aufwühlend und belastend.
Deshalb kann in Verfahren zur Obsorge und Kontaktrecht vom Gericht ein Kinderbeistand bestellt werden. Er ist parteilicher Vertreter der Interessen für das Kind.


Ein Kinderbeistand kümmert sich nur um die Anliegen und Wünsche des Kindes. Er ist Ansprech- und Vertrauensperson, informiert das Kind über das Verfahren und vermittelt in Absprache mit dem Kind dessen Wünsche und Interessen dem Gericht als Sprachrohr.


Meine Aufgaben als Kinderbeiständin

Ich begleite das Kind während des Verfahrens zu Obsorge und/oder Kontaktrecht. Dabei bin ich „Sprachrohr“ für das Kind. Denn jedes Kind hat das Recht, dass es der Richterin oder dem Richter seine Meinung frei sagen darf und sich zu diesem Zweck mit seinem Kinderbeistand trifft.


Bei mir als Kinderbeiständin hat das Kind einen sicheren und geschützten Rahmen, in dem es Vertrauen aufbauen, über Sorgen und Nöte sprechen und mit mir gemeinsam seine Wünsche und Bedürfnisse herausfinden kann.


Außerdem informiere ich das Kind über den Verlauf des Verfahrens.

 

Als Kinderbeiständin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet, dass ich ohne Einverständnis des Kindes keine Inhalte der Gespräche an Eltern oder das Gericht weitergeben darf, solange kein übergesetzlicher Notstand vorliegt.

 

Ablauf

Nach der Bestellung des Bezirksgerichtes und der Ernennung durch die Justizbetreuungsagentur nehme ich Kontakt zu den Eltern auf, um ein einmaliges Informationsgespräch zu vereinbaren.
Anschließend folgen regelmäßige Termine mit dem Kind in meiner Praxis, meist wöchentlich für eine Stunde.


Kosten:

Der Kinderbeistand ist für die ersten sechs Monate gebührenfrei. Danach tragen die Eltern die Kosten.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:
• Folder für Eltern http://jba.gv.at/wp-content/uploads/pdf/KB_Eltern.pdf
• Folder für Jugendliche http://jba.gv.at/wp-content/uploads/pdf/KB_Jugendliche.pdf
• Folder für Kinder http://jba.gv.at/wp-content/uploads/pdf/KB_Kinder.pdf